Praxis-Info

Hier in der Praxis bemühen wir uns sehr um ein möglichst unbürokratisches Abwickeln der Formalitäten, bei Privatpatienten gelingt dies eigentlich immer (als neuer Kassen-Patient bitte Ihre Chipkarte mitbringen, dann lässt sich alles "an der Anmeldetheke" noch zügiger abwickeln). Bei Kassenpatienten lässt sich durch Einflussnahme übergeordneter Bürokratien eine gegenüber früher doch erheblich länger dauernde Abwicklung von Formalien nicht mehr vermeiden. Neue Patienten sollten praktischerweise deswegen ca. 10 Minuten vor ihrem Termin kommen. Bitte bringen Sie als Kassenpatient immer Ihre Chipkarte mit, nach Wegfall der 10-Euro-Regelung können Sie nur mit Chipkarte kommen oder mit Chipkarte und Überweisung. Auch z.B. für ein Telefonat mit dem Arzt oder die Ausstellung eines Rezeptes als erste Leistung in einem neuen Quartal ist zumindest die Chipkarte erforderlich (bereits bekannte Patienten können diese selbstverständlich nachreichen). Bitte bedenken Sie auch, dass Arzthelferinnen / medizinische Fachangestellte duch Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen - aber natürlich auch zum Regress-Schutz des Arztes - gehalten sind, bei der Ausstellung eines Rezeptes (auch bei Wiederholungsrezepten wegen sich ständig ändernden Bestimmungen!) eine Fülle von Dingen zu berücksichtigen (Generika-Quote, Me-Too-Liste etc.), die Sie als Patient meist nur zum kleineren Teil vom Hörensagen kennen. Einfach zwischen Supermarkt und Fitness-Studio unangemeldet ein Rezept abholen ist hier - von wenigen medizinisch begründeten Ausnahmen abgesehen - nicht mehr möglich. Ihr Vorteil ist, dass dadurch der Sprechstundenbetrieb zügiger und ruhiger abläuft - davon werden Sie profitieren, wenn Sie selber im Wartezimmer sitzen.

 

Rezeptbestellungen geben Sie bitte telefonisch, per E-Mail, durch einen Zettel im Briefkasten oder persönlich bis 18 Uhr auf. Sie können das Rezept dann am nächsten Arbeitstag ab 10 Uhr abholen, es liegt - wenn es sich um ein Wiederholungsrezept handelt - dann für Sie bereit. Bedenken Sie aber, dass auch beim ersten Besuch eines bekannten Kassenpatienten in einem neuen Quartal die o.a. Formalitäten (die sich ständig ändern können!) auf jeden Fall abgewickelt werden müssen, so fordert es die Gesundheitsbürokratie. Je nach Praxisbetrieb sollten Sie für die erste Rezeptabholung im Vierteljahr - auch bei einer Vorbestellung - bis zu 30 Minuten einkalkulieren.

 

Hinweis: Aufgrund der neuen Verordnung zum eRezept benötigen wir vor Rezept Ausstellung die Gesundheitskarte

 

Zu Missverständnissen kommt es leider gelegentlich bei einem Arztwechsel in die hiesige Praxis - so ist jedenfalls die Erfahrung der letzten Jahre. Bitte berücksichtigen Sie dabei Folgendes: Medizin ist eine Wissenschaft mit meist internationalem Konsens. Sie als Patient/-in können im Prinzip alles z.B. im Internet nachlesen. Außerdem hat jeder Arzt auf dieser Basis über all die Jahre seine persönlichen Erfahrungen gemacht. Erwarten können Sie deswegen hier: Qualifizierte Medizin, Engagement, freundliche Atmosphäre. Nicht erwarten können Sie: Fortsetzung jeder quasi x-beliebigen Vorbehandlung ohne jedes Nachdenken Ihres neuen Arztes - selbst dann, wenn Sie selber die Vorbehandlung „toll“ fanden. Insbesondere können Sie die Weiterverordnung von Suchtmitteln (z.B. von Tranquilizern/Benzodiazepinen) hier keinesfalls erwarten - in der Regel auch nicht die Fortsetzung jedweder Vorbehandlung mit mehreren Psychopharmaka parallel (von Ausnahmefällen abgesehen), selbst dann, wenn all diese Medikamente von einem Krankenhaus verordnet wurden, hier wird eigenständig nachgedacht.

 

Außerdem: Gesetzliche Krankenkassen haben in letzter Zeit vermehrt Regress-Anträge gestellt gegenüber niedergelassenen Psychiatern / Nervenärzten (Mitteilung des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte - Neurotransmitter-Telegramm Juli 2018 ). Diese Regress-Anträge bezogen sich auf Neuroleptika / Antipsychotika, also Mittel gegen Psychosen (z. B. Aripiprazol, Quetiapin, Risperidon), die z. B. in vorbehandelnden Krankenhäusern immer öfter bei anderer, nicht zulässiger Indikation eingesetzt werden, man nennt das Off-label. Off-label-Verschreibungen können bei niedergelassenen Ärzten leicht zu einem Regress führen. Krankenhäusern ist dies aus Sicht der niedergelassenen Ärzten sozusagen egal. Jeder Patient (oder der Angehörige / Betreuer) sollte also z. B. bei der Entlassung aus einer psychiatrischen (oder auch geriatrischen) Klinik nach Off-label-Verschreibungen fragen, die Klinik weiß das, sagt es aber evtl. nicht! Niedergelassene Ärzte sind zur Weiterverschreibung nicht verpflichtet.

 

Als gesetzlich Versicherte/-r müssten Sie außerdem berücksichtigen, dass von Bundesland zu Bundesland durchaus größere Unterschiede in den Verordnungsrichtlinien der Krankenkassen bestehen - dies auch bei einem Wechsel von Rheinland-Pfalz nach Nordrhein-Westfalen (maßgebend ist der Ort der Praxis, nicht Ihr Wohnort)!

 

Sie werden deswegen freundlichst gebeten, sich unter allen Umständen vor einem Arztwechsel (auch z.B. bei einem beruflich erforderlichen Umzug!) hier vorab zu erkundigen, ob eine Weiterverschreibung Ihrer bisherigen Medikamente hier überhaupt möglich erscheint - kess formuliert: Eine gute Arztpraxis unterscheidet sich in ihrem Verhalten ganz grundsätzlich von einem Internet-Versandhaus. Bitte behalten Sie Ihren Humor  (> Karl "Babba" Hesselbach) - diesen können Sie auch hier erwarten.

 

Trotz allem bemühen wir uns um eine zügige Terminvergabe für alle Patienten. Falls Sie sich und Ihre Beschwerden hier auf dieser Homepage wiederfinden, sind Sie stets willkommen. Die hiesige Praxis zeichnet sich durch die Vielfalt der behandelten Erkrankungen ("von A wie Angst bis Z wie Zittern") genauso aus wie durch die erfreuliche Vielfalt ihrer Patienten. Notfälle werden eingeschoben, aber auch da lässt sich manches durch einen vorherigen Anruf (z.B. von Angehörigen) besser planen. Was ist aber ein Notfall? Falls Sie - was fast die Regel ist - vorab bei Ihrem Hausarzt waren, wird jeder Facharzt davon ausgehen können, dass dieser ganz dringend erforderliche fachärztliche Untersuchungen selber anmeldet, also telefonisch von Arzt zu Arzt, dies ist schon immer eine gute Sitte - außerdem sehr praktisch. Ihr Hausarzt ist der Lotse im Gesundheitswesen, dies ist der aktuelle gesundheitspolitische Konsens in Deutschland. Zur Funktion des Lotsen gehört selbstverständlich auch die Abstufung nach Dringlichkeit. Insofern macht auch im 21. Jahrhundert der telefonische Kontakt von Arzt zu Arzt Sinn.

Apropos Notfall: Bei Verdacht auf einen Schlaganfall sollten Sie sich nicht lange in Arztpraxen aufhalten! Die Dringlichkeit ist bei einem Schlaganfall-Verdacht genau dieselbe wie bei einem Verdacht auf Herzinfarkt. Dies wird trotz aller Aufklärung in Gesundheitsfragen von vielen Laien leider immer noch falsch gesehen. Beim Verdacht auf einen Schlaganfall sollten Sie ohne jede zeitliche Verzögerung sofort ein Krankenhaus aufsuchen, im Zweifel mit einem Notarztwagen, am besten natürlich eine Klinik mit einer so genannten Stroke Unit (= Schlaganfall-Akutstation).

 

So - wie erreichen Sie nun die Praxis? Diese befindet sich im ersten Stock (Treppe) am Neuen Markt 11 in Meckenheim bei Bonn (verkehrsgünstig und gut erreichbar über A61 - Abfahrt Rheinbach oder A3/A565 - Abfahrt Meckenheim-Nord oder Meckenheim-Merl). Ein großes Parkhaus ist nur wenige Meter von der Praxis entfernt.